02.04.2024

Nicht-Einführung des CBAM – Folgen für Zementindustrie und Umwelt

Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf einen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf die Schweizer Zementindustrie und damit auf die Erreichung der Netto-Null-Ziele der Schweiz? Ein Schweizer CBAM führt dazu, dass Schweizer Bauherren die CO₂-Kosten bei allen ihren Kaufmöglichkeiten von Zement berücksichtigen müssen: Sie können entweder CO₂-freien Zement kaufen oder der CO₂-Gehalt im Zement wird über die CBAM-Abgabe bzw. über den Kauf von Emissionszertifikaten internalisiert. Ohne einen Schweizer CBAM, bzw. ohne andere Massnahmen mit vergleichbarer Wirkung, droht eine Abwanderung der Zementindustrie bzw. Klinkerproduktion ins Ausland. Solange die Bereitschaft der Bauherren nicht da ist, für CO₂-freien Zement einen deutlichen Aufpreis zu zahlen, würde in der Schweiz künftig weiterhin CO₂-belasteter Zement verbaut. Die Erreichung des Netto-Null-Ziels würde somit in Frage gestellt. Durch einen Schweizer CBAM wird nicht die einheimischen Zementindustrie geschützt. Die Bauherren können weiterhin Zement aus Europa oder aus Drittstaaten einführen. Da aber in Europa dasselbe System mit den CO₂-Emissionsrechten und bei Importen aus Drittstaaten besteht, würden durch den CBAM-Aufschlag an der Grenze gleichlange Spiesse mit EU-, Nicht-EU- und Schweizer-Zementlieferanten geschaffen.
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